Förderkorb

 

 

ücky

 

Mobile Jugendarbeit

 

JUST Best

Eine Anlaufstelle für Care Leaver und entkoppelte Jugendliche

 

Durch das zum 01.12.2022 in Zusammenarbeit mit der Stadt Gelsenkirchen startende, über das ESF-Programm JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit geförderte Projekt wird eine Verschränkung der Angebotsstruktur für von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen nun möglich.

 

Die Anlaufstelle für Care Leaver und entkoppelte Jugendliche stellt eine Erweiterung der bereits vorgehaltenen Notschlafstätte und Trainingswohnung der KJS dar.

 

Dabei wird die Anzahl der Notschlafplätze ebenso wie die Anzahl der Trainingswohnplätze für 18-24 Jährige erweitert. Hinzu kommen step-by-step zusätzliche betreute Wohnplätze in sogenannten Tiny Houses, die von der KJS ab Januar 2023 produziert, aufgestellt und entsprechend betrieben werden.

 

Vorgehaltene integrale Struktur und angestrebte Wirkebenen :

Durch eine präventive Ansprache beider Zielgruppen wird eine eintretende Obdachlosigkeit nach Möglichkeit vermieden. Gleichzeitig besteht laufend die Möglichkeit des Zugangs weiterer Betrof-fener durch tagesaktuelle Anfrage von Netzwerkpartnern. Die Notschlafstelle kann zunächst für maximal 14 Tage genutzt werden. In dieser Zeit wird der sozialrechtliche Status der Klienten geklärt, ein individuelles Beratungs- und Begleitungsangebot unterbreitet und eine alters- und bedarfsgerechte Tagesstruktur angeboten.

Aufbauend hierauf werden folgende weiterführende Zielstellungen verfolgt:

  • Integration in das Ankerprojekt Come In (Abstimmung mit dem Jobcenter), um einen Zugang zu einer bildungsorientierten Tagesstruktur zu ermöglichen
  • Nachfolgend 4-10 Monate Teilhabe an differenzierter Bildungstagesstruktur mit Übergangsperspekive ins Regelsystem der Bildung und Ausbildung
  • Wechsel in das Trainingswohnen (Abstimmung mit dem Jobcenter) zur Anbahnung einer zukünftig gesicherten Wohnperspektive
  • Anbahnung des ambulant betreuten Wohnens (BeWo gem. SGB XII in Abstimmung mit dem Landschaftsverband), sofern ein selbstständiges Wohnen (noch) nicht möglich ist
  • Integration in das Betreute Zwischenwohnen (Tiny Houses), sofern ein Wohnen in einer regulären Mietwohnung (noch) nicht möglich sein sollte
  • Anbahnung eines regulären Mietverhältnisses, inklusiv Begleitung bei der Herrichtung des Wohnraumes mit integriertem, ambulant betreutem Wohnen (BeWo gem. SGB XII), sofern dies geboten ist

 

 

Durch die vorgehaltene Struktur ist eine individuelle sozialpädagogische Begleitung der Klienten mittelfristig gewährleistet. Zudem ist ein Rückgriff durch die Klienten auch nach Eintritt in die Unabhängigkeit vom beschriebenen Leistungskatalog jederzeit möglich.

Kontaktaufnahme / Clearing / Vermittlung in der  KJS gGmbH

Katholische Jugendsozialarbeit Gelsenkirchen
Frau Schäfer

Wildenbruchstr. 23-27
45888 Gelsenkirchen

Tel.: (0209) 38968291

Fax: (0209) 3896817
E-Mail:

 

Koordinierungsstelle der Stadt Gelsenkirchen

Herr Neuberg-Hahn

Tel.: (0209) 169-6843
E-Mail:

 

 

 

 

 

Veranstaltungen